ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Schenkung
Eine Schenkung ist eine Zuwendung ohne daran geknüpfte Bedingungen. Alle zehn Jahre kann bei einer Schenkung ein Freibetrag geltend gemacht werden. Bei der Schenkung einer Immobilie wird der Verkehrswert zur Anrechnung gebracht. Vermietete Immobilien sind zu zehn Prozent steuerfrei. Soll eine Immobilie durch Schenkung übertragen werden, ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag notwendig.

Selbstauskunft
Bei Immobilienvermietungen erwarten Vermieter Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in einer Selbstauskunft, um z. B. die Solvenz des Mietinteressenten zu erfahren. Angaben zu Wohnung, Arbeitsverhältnis und ungefährem Einkommen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, Fragen zu weltanschaulichen oder Politischen Überzeugungen, zu Nationalität oder Sexualität und andere persönlichen Eigenschaften, die für das Mietverhältnis irrelevant sind, müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Sondernutzung
Sondernutzung bedeutet, bestimmte Teile des zu einer Immobilie zählenden Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen. Sie müssen von der Eigentümergemeinschaft definiert werden, wenn sie nicht begründbar sind, z. B. bei Gartenflächen auf einem Grundstück, Pkw-Stellplätzen, Kellerabteilen, Abstellflächen auf Dachböden und generell Anlagen, die von mehreren Wohnungseigentümern genutzt werden.

Staffelmiete
Eine Staffelmiete muss mietvertraglich vereinbart werden, indem die jeweiligen Mieterhöhungen mit dem Datum der Wirksamkeit und dem Erhöhungsbetrag festgelegt werden. Durch die Staffelmietvereinbarung wird die Erhöhungsbeschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgehoben.

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