ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits. Er wird in Prozent der ausgezahlten Kreditsumme angegeben.

Eigenbedarf
Eigenbedarf als Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter die Mietsache für sich, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder einen Angehörigen benötigt. Die Notwendigkeit des Bedarfs muss nachgewiesen werden. Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch, wenn er vorgeschobene Gründe des Vermieters vermutet, und die Anwendung der sog. Sozialklausel, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet. Hier ist der Mieter nachweispflichtig.

Eigentümergemeinschaft
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses als Teils einer Wohnanlage (z. B. Reihenhaus) wird man automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft, sobald der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Bei der Planung von baulichen Veränderungen am Eigentum, deren Ausführung zu einer allgemeinen Veränderung oder Beeinträchtigung anderer Eigentümer führt, muss die Zustimmung der anderen Eigentümer – im Zweifelsfalle durch Einstimmigkeit – eingeholt werden.

Einheitswert
Der Einheitswert eines Grundstücks oder eines Gebäudes dient Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung u. a. der Grundsteuer und richtet sich nach einer Formel, die aus Jahressrohmiete 1964 bzw. 1935 und einem Multiplkator besteht.

Energieausweis
Grundsätzlich benötigt jedes beheizbare Gebäude einen Energieausweis, der Angaben zu Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten macht und bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie (Haus, Wohnung) vorgelegt werden muss. Ausnahmen stellen Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche dar. Weitere Besonderheiten sind im Gebäudeenergiegesetz beschrieben.

Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht die Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück. Die Laufzeit eines Vertrags zum Erbbaurecht muss im Grundbuch eingetragen werden, sie beträgt zwischen 50 und 99 Jahre. Die Nutzung des Grundstücks ist mit der Zahlung des sog. Erbbauzinses verbunden, allerdings müssen sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten übernommen werden.

Exposé
Ein Exposé ist die Beschreibung einer Immobilie, die vermietet oder verkauft werden soll und beinhaltet sowohl aussagekräftige Fotos als auch die wichtigsten Informationen über Lage, Zustand und Ausstattung. Alle Angaben sind rechtlich bindend, da die Übermittlung eines Exposés einem Vertragsangebot gleichkommt. Daher können falsche Angaben zu Schadenersatzforderungen führen.

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