ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt in diesem Verzeichnis 1 Eintrag, die mit dem Buchstaben O beginnen.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete errechnet sich aus Mietentgelten, die in den letzten sechs Jahren in der betreffenden Verwaltungseinheit (Ort, Gemeinde, Stadtbezirk) für Wohnraum vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung sowie der energetischen Beschaffenheit erzielt wurden. Hierbei werden nur frei finanzierte Wohnungen zugrunde gelegt. Aus den Daten kann dann z. B. auch ein Mietspiegel erstellt werden.

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