Es gibt in diesem Verzeichnis 1 Eintrag, die mit dem Buchstaben J beginnen.
Jahresabrechnung
Die jährliche Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 01.01. – 31.12. zugestellt werden. Sie muss die Gesamtabrechnung wie auch Abrechnung für den jeweiligen Mieter enthalten.