ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben K beginnen.
Kapitalanlage
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, möchte langfristig Rendite für sein angelegtes Kapital erzielen. Dazu muss die Immobilie für die Vermietung genutzt werden und darf nicht selbst bewohnt werden. Aus den Mieteinnahmen werden die laufenden Kosten bestritten, der Überschuss dient als Gewinn.

Kataster
Kataster ist das Register aller Flurstücke einer Verwaltungseinheit und deren Beschreibung (Lage, Abgrenzung, Nutzung, Bebauung etc.), allerdings ohne rechtliche Zuschreibungen. Diese sind im Grundbuch zu finden.

Kaution / Mietkaution
Die (Miet-)Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung zur Abdeckung von Mietausfällen oder der Beseitigung von Schäden durch den Mieter. Sie ist vom Privatvermögen separiert und mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten anzulegen, da dieser Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist einer Mietsache entspricht. Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine einheitlichen Regelungen, üblicherweise erfolgt sie nach spätestens sechs Monaten.

Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietsache liegt bei unbefristeten Mietverträgen bei drei Monaten, mit der der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigung aussprechen kann. Für den Vermieter gelten nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfristen. In Sonderfällen, z. B. wenn der Mieter zwei Monate nacheinander seine Miete nicht bezahlt hat, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.

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