ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 6 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben B beginnen.
Baulastenverzeichnis
Verzeichnis aller Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Dies können Auflagen der Behörde sein, die erfüllt werden müssen, aber auch Verpflichtungen gegenüber dritten Parteien, sofern sie im öffentlichrechtlichen Interesse stehen.

Beleihung
Bei einer Beleihung werden der Bank, die die Baufinanzierung abwickelt, Rechte an der Immobilie als Sicherheit gewährt, um das Finanzierung abzusichern.

Betriebskosten
Unter Betriebskosten versteht man alle jenen Kosten, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Immobilie gewährleisten. Dazu zählen alle Kosten, die die Gemeinschaft betreffen. Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon, Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen sind nicht umlagefähig.

Beurkundung
Die Beurkundung eines Vertrages oder einer Niederschrift bestätigt die Übereinstimmung von Original und Kopie sowie die Echtheit der Unterschrift, da die Niederschrift des Notars den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift.

Bewertung von Immobilien
Bei der Bewertung einer Immobilie wird der sogenannte Verkehrswert ermittelt, im Regelfall durch das Finanzamt. Allerdings kann auch jeder Eigentümer einen zugelassenen Gutachter damit beauftragen

Bonität
Bonität ist ein finanzwirtschaftlicher Fachbegriff und bezeichnet die Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die aufgenommenen Schulden auch vertragsgemäß zurückzuzahlen.

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