Es gibt in diesem Verzeichnis 1 Eintrag, die mit dem Buchstaben D beginnen.
Denkmalschutz
Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch relevanter Bauwerke, über die Schutzwürdigkeit entscheidet die zuständige Denkmalbehörde. Durch den Denkmalschutz kann in die Rechte des Eigentümers eingegriffen werden, was Veränderungen in Optik oder Nutzung angeht. Auf der anderen Seite können Steuervorteile in Anspruch genommen und Wertsteigerungen erzielt werden.