A
Wer einen Neubau errichtet und anschließend vermietet, kann fünfzig Jahre lang eine lineare Abschreibung von zwei Prozent der Baukosten steuerlich geltend machen.
Bezeichnung der monatlichen Kredit- bzw. Darlehensrate (Tilgung und Zins). Bei einem Annuitätsdarlehen bleibt – im Gegensatz zu einem Ratenkredit – die Höhe der zu zahlenden monatlichen Rate über die gesamte Laufzeit gleich.
Eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich, wenn der vereinbarte Festzins eines noch nicht vollständig bedienten Baukredits ausläuft. Entweder wird mit der bisherigen Bank eine neue Zinsvereinbarung geschlossen (Prolongation oder Verlängerung) oder es erfolgt der Wechsel zu einer Bank, die bessere Konditionen bietet (Umschuldung).
Unter Auflassung versteht man die verbindliche Erklärung des Verkäufers vor einem Notar, dass die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird – und die ebenso verbindliche Erklärung des Käufers, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Üblicherweise wird zunächst eine kurzfristig durchführbare Auflassungsvormerkung geschlossen, die im Grundbuch festgehalten wird, bevor die tatsächliche Auflassung vollzogen wird.
B
Bonität ist ein finanzwirtschaftlicher Fachbegriff und bezeichnet die Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die aufgenommenen Schulden auch vertragsgemäß zurückzuzahlen.
Verzeichnis aller Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der
Baubehörde hat. Dies können Auflagen der Behörde sein, die erfüllt werden müssen,
aber auch Verpflichtungen gegenüber dritten Parteien, sofern sie im öffentlichrechtlichen
Interesse stehen.
Bei einer Beleihung werden der Bank, die die Baufinanzierung abwickelt, Rechte an der Immobilie als Sicherheit gewährt, um das Finanzierung abzusichern.
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Die Beurkundung eines Vertrages oder einer Niederschrift bestätigt die Übereinstimmung von Original und Kopie sowie die Echtheit der Unterschrift, da die Niederschrift des Notars den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift.
Bei der Bewertung einer Immobilie wird der sogenannte Verkehrswert ermittelt, im Regelfall durch das Finanzamt. Allerdings kann auch jeder Eigentümer einen zugelassenen Gutachter damit beauftragen
C
Die Begriffe Courtage und Provision werden oft gleichbedeutend verwendet, sind es aber nicht. Mit Courtage bezeichnet man die Maklergebühr, deren Höhe gesetzlich bestimmt ist. Im Gegensatz dazu ist die Provision, die ein Makler verlangt, frei verhandelbar.
D
Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch relevanter Bauwerke, über die Schutzwürdigkeit entscheidet die zuständige Denkmalbehörde. Durch den Denkmalschutz kann in die Rechte des Eigentümers eingegriffen werden, was Veränderungen in Optik oder Nutzung angeht. Auf der anderen Seite können Steuervorteile in Anspruch genommen und Wertsteigerungen erzielt werden.
E
Der Effektivzins bezeichnet die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits. Er wird in Prozent der ausgezahlten Kreditsumme angegeben.
Eigenbedarf als Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter die Mietsache für sich, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder einen Angehörigen benötigt. Die Notwendigkeit des Bedarfs muss nachgewiesen werden. Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch, wenn er vorgeschobene Gründe des Vermieters vermutet, und die Anwendung der sog. Sozialklausel, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet. Hier ist der Mieter nachweispflichtig.
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses als Teils einer Wohnanlage (z. B. Reihenhaus) wird man automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft, sobald der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Bei der Planung von baulichen Veränderungen am Eigentum, deren Ausführung zu einer allgemeinen Veränderung oder Beeinträchtigung anderer Eigentümer führt, muss die Zustimmung der anderen Eigentümer – im Zweifelsfalle durch Einstimmigkeit – eingeholt werden.
Der Einheitswert eines Grundstücks oder eines Gebäudes dient Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung u. a. der Grundsteuer und richtet sich nach einer Formel, die aus Jahressrohmiete 1964 bzw. 1935 und einem Multiplkator besteht.
Grundsätzlich benötigt jedes beheizbare Gebäude einen Energieausweis, der Angaben zu Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten macht und bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie (Haus, Wohnung) vorgelegt werden muss. Ausnahmen stellen Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche dar. Weitere Besonderheiten sind im Gebäudeenergiegesetz beschrieben.
Das Erbbaurecht ermöglicht die Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück. Die Laufzeit eines Vertrags zum Erbbaurecht muss im Grundbuch eingetragen werden, sie beträgt zwischen 50 und 99 Jahre. Die Nutzung des Grundstücks ist mit der Zahlung des sog. Erbbauzinses verbunden, allerdings müssen sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten übernommen werden.
Ein Exposé ist die Beschreibung einer Immobilie, die vermietet oder verkauft werden soll und beinhaltet sowohl aussagekräftige Fotos als auch die wichtigsten Informationen über Lage, Zustand und Ausstattung. Alle Angaben sind rechtlich bindend, da die Übermittlung eines Exposés einem Vertragsangebot gleichkommt. Daher können falsche Angaben zu Schadenersatzforderungen führen.
F
Unter Finanzierung versteht man die Kapitalbeschaffung zum Bau oder Erwerb einer Immobilie, die zumeist mit einem zweckgebundenen Kredit erfolgt.
G
Die Ermittlung des Gebäudewerts (Markt- oder Verkehrswert) erfolgt in der Regel durch einen Gutachter, der den Sachwert einer Immobilie unter Berücksichtigung der Lage und Ausstattung ermittelt. Der Wert des Grundstücks bleibt dabei außen vor. Es gelten die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Investitionen mit aus kriminellen Geschäften stammendem Geld getätigt werden, wodurch das illegal erworbene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt eingebracht würde. Daher besteht ab Barbeträgen von € 10.000 eine Nachweispflicht, bei Barbeträgen über € 12.500 eine Meldepflicht.
Zum Gemeinschaftseigentum eines Hauses oder einer Wohnanlage gehören alle Teile, Anlagen oder Einrichtungen, die nicht einem Eigentümer direkt zugerechnet werden oder von allen Eigentümern gleichermaßen genutzt werden können, zum Beispiel alle Teile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.
Im Grundbuch sind Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und damit verbundene Rechte (z. B. Nießbrauch) oder Belastungen (z. B. Hypotheken) verzeichnet. Es wird im Grundbuchamt, einer Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, geführt. Auf Antrag kann ein bei berechtigtem Interesse ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug angefordert werden, der alle im Grundbuch eingetragenen Informationen enthält.
Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstücksanteils fällt einmalig Grunderwerbssteuer an, die sich aus dem im notariellen Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises errechnet.
Die Grundschuld ist eine die Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie, mit der als Grundpfandrecht Schulden des Eigentümers abgesichert werden. Sie wird im Grundbuch eingetragen.
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist grundsätzlich der Wert eines Grundstücks bzw. eines Grundstücks und dessen Bebauung. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben.
H
Bewohnt der Wohnungseigentümer seine Wohnung im Rahmen einer Wohnungseigentümergesellschaft selbst, muss er – ähnlich den Nebenkosten eines Mieters – monatliche Vorschüsse zahlen, die in diesem Fall als Hausgeld bezeichnet werden.
Eine Hypothek ist ein zinspflichtiges Darlehen, das günstigere Konditionen als ein normaler Kredit bietet. Dabei wird dem Kreditgeber das Grundpfandrecht an der Immobilie eingeräumt. Kann der Darlehensnehmer die Zinsen nicht mehr zahlen, dient die Immobilie als Sicherheit.
I
Immobilie ist der Oberbegriff für Grundstücke oder Gebäude. Unbebaute Grundstücke werden auch als Liegenschaften bezeichnet, bebaute Grundstücke als Anwesen.
Eine Indexmiete bezieht sich auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung. Hier sind nur Veränderungen der Kaltmiete erlaubt, Mieterhöhungen maximal einmal pro Jahr. Ein Indexmietvertrag bietet eine gewisse Planungssicherheit, birgt aber auch die Gefahr, dass z. B. steigende Energiekosten doppelt zur Anrechnung kommen: Einmal über die tatsächlichen Kosten und einmal über den dadurch gestiegenen Preisindex.
Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die den Erhalt bzw. die Funktionserhaltung eines Gebäudes (Bausubstanz, technische Anlagen) betreffen. In der Regel sind notwendige Reparaturen vom Vermieter zu tragen, während die Kosten für die Wartung als vorbeugende Instandhaltung über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können.
J
Die jährliche Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 01.01. – 31.12. zugestellt werden. Sie muss die Gesamtabrechnung wie auch Abrechnung für den jeweiligen Mieter enthalten.
K
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, möchte langfristig Rendite für sein angelegtes Kapital erzielen. Dazu muss die Immobilie für die Vermietung genutzt werden und darf nicht selbst bewohnt werden. Aus den Mieteinnahmen werden die laufenden Kosten bestritten, der Überschuss dient als Gewinn.
Kataster ist das Register aller Flurstücke einer Verwaltungseinheit und deren Beschreibung (Lage, Abgrenzung, Nutzung, Bebauung etc.), allerdings ohne rechtliche Zuschreibungen. Diese sind im Grundbuch zu finden.
Die (Miet-)Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung zur Abdeckung von Mietausfällen oder der Beseitigung von Schäden durch den Mieter. Sie ist vom Privatvermögen separiert und mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten anzulegen, da dieser Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist einer Mietsache entspricht. Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine einheitlichen Regelungen, üblicherweise erfolgt sie nach spätestens sechs Monaten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietsache liegt bei unbefristeten Mietverträgen bei drei Monaten, mit der der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigung aussprechen kann. Für den Vermieter gelten nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfristen. In Sonderfällen, z. B. wenn der Mieter zwei Monate nacheinander seine Miete nicht bezahlt hat, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
L
Mit Liegenschaft bezeichnet man ein oder mehrere Grundstücke, die in gewisser Weise zusammenhängen. Ist eines oder mehrere der Grundstücke bebaut, bezeichnet man sie als Anwesen. Oberbegriff ist Immobilie.
M
Ein Makler ist ein Vermittler von Verträgen zwischen zwei oder mehr Parteien, deren Abschluss den Vertragsparteien überlassen ist. Bei der Vermittlung von Immobilien erhält der Makler für seine Dienste eine Provision (die frei ausgehandelt werden kann) bzw. eine Courtage (deren Höhe gesetzlich bestimmt ist).
Marktwert ist ein anderer Begriff für Verkehrswert und bezieht sich auf den Verkaufspreis einer Immobilie (Grundstück und/oder Gebäude), der auf dem freien Markt zu erzielen ist.
Mieterhöhungen unterliegen klaren Voraussetzungen, sei es die Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung oder die Erhöhung des Wohnwerts durch Modernisierungsmaßnahmen. Frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. nach der letzten Mieterhöhung ist eine Anpassung bis zur örtlichen Vergleichsmiete möglich, wobei der Aufschlag je nach Kommune maximal 15 oder 20% innerhalb von drei Jahren betragen darf.
Bei einer Mietpreisbremse darf der Mietzins nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen bei Erstvermietung nach Neubau oder Grundsanierung bzw. Wenn die Miete bereits im vorhergehenden Mietvertrag 10% oder mehr über der Vergleichsmiete lag.
Der Mietspiegel findet Anwendung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da Lage, Eigenschaften und Ausstattungen berücksichtigt und so Mittelwerte bzw. Ober – und Untergrenzen im frei finanzierten Wohnungsbau festlegt. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt als bindende Grundlage.
N
Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst). Sie werden nur dann fällig, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart sind. Es besteht auch die Möglichkeit, dass z. B. Energiekosten (Strom) direkt vom Mieter mit dem Lieferanten abgerechnet werden.
Mit Nießbrauch bezeichnet man das Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen und evtl. Gewinne daraus, z. B. Ernteerträge oder Mieteinnahmen, für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Der Nießbrauch muss im Grundbuch eingetragen sein.
Ein Notar ist ein unabhängiger Volljurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften aller Art vornimmt. Ist ein Notar auch Rechtsanwalt, so darf er seine notarielle Funktion bei Rechtsgeschäften nicht ausüben, wenn er bereits eine der Parteien juristisch verreten hat, um Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu vermeiden. Dies gitt auch, wenn die juristische Vertretung mit dem auszuübenden notariellen Vorgang nichts zu tun hat.
Notargebühren unterliegen einer bundeseinheitlichen Regelung durch das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beim Hauskauf z. B. betragen sie bis zu 2% des Kaufpreises. Hinweis: Nicht immer ist eine kostenintensive Beurkundung des Grundbuchseintrags notwendig; informieren Sie sich vorer, ob z. B,. ein beglaubigter Enwurf der grundschuld genügt.
Unter Nutz- oder Nutzungsfläche eines Gebäudes versteht man die komplett nutzbare Fläche unabhängig davon, ob sie bewohnt wird oder nicht – also z. B. Büroräume oder Wartezimmer, Dachböden oder Keller. Betriebsräume, Treppenhäuser Ein- und Ausgänge zählen nicht zur Nutzfläche.
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