ImmoLexikon

A

Abschreibung (bei Immobilien)

Wer einen Neubau errichtet und anschließend vermietet, kann fünfzig Jahre lang eine lineare Abschreibung von zwei Prozent der Baukosten steuerlich geltend machen.

Annuität / Annuitäts­darlehen

Bezeichnung der monatlichen Kredit- bzw. Darlehensrate (Tilgung und Zins). Bei einem Annuitätsdarlehen bleibt – im Gegensatz zu einem Ratenkredit – die Höhe der zu zahlenden monatlichen Rate über die gesamte Laufzeit gleich.

Anschluss­finanzierung

Eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich, wenn der vereinbarte Festzins eines noch nicht vollständig bedienten Baukredits ausläuft. Entweder wird mit der bisherigen Bank eine neue Zinsvereinbarung geschlossen (Prolongation oder Verlängerung) oder es erfolgt der Wechsel zu einer Bank, die bessere Konditionen bietet (Umschuldung).

Auflassung

Unter Auflassung versteht man die verbindliche Erklärung des Verkäufers vor einem Notar, dass die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird – und die ebenso verbindliche Erklärung des Käufers, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Üblicherweise wird zunächst eine kurzfristig durchführbare Auflassungsvormerkung geschlossen, die im Grundbuch festgehalten wird, bevor die tatsächliche Auflassung vollzogen wird.

B

Bonität

Bonität ist ein finanzwirtschaftlicher Fachbegriff und bezeichnet die Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die aufgenommenen Schulden auch vertragsgemäß zurückzuzahlen.

Baulasten­verzeichnis

Verzeichnis aller Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der
Baubehörde hat. Dies können Auflagen der Behörde sein, die erfüllt werden müssen,
aber auch Verpflichtungen gegenüber dritten Parteien, sofern sie im öffentlichrechtlichen
Interesse stehen.

Beleihung

Bei einer Beleihung werden der Bank, die die Baufinanzierung abwickelt, Rechte an der Immobilie als Sicherheit gewährt, um das Finanzierung abzusichern.

Betriebs­kosten

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Beurkundung

Die Beurkundung eines Vertrages oder einer Niederschrift bestätigt die Übereinstimmung von Original und Kopie sowie die Echtheit der Unterschrift, da die Niederschrift des Notars den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift.

Bewertung von Immobilien

Bei der Bewertung einer Immobilie wird der sogenannte Verkehrswert ermittelt, im Regelfall durch das Finanzamt. Allerdings kann auch jeder Eigentümer einen zugelassenen Gutachter damit beauftragen

C

Courtage

Die Begriffe Courtage und Provision werden oft gleichbedeutend verwendet, sind es aber nicht. Mit Courtage bezeichnet man die Maklergebühr, deren Höhe gesetzlich bestimmt ist. Im Gegensatz dazu ist die Provision, die ein Makler verlangt, frei verhandelbar.

D

Denkmal­schutz

Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch relevanter Bauwerke, über die Schutzwürdigkeit entscheidet die zuständige Denkmalbehörde. Durch den Denkmalschutz kann in die Rechte des Eigentümers eingegriffen werden, was Veränderungen in Optik oder Nutzung angeht. Auf der anderen Seite können Steuervorteile in Anspruch genommen und Wertsteigerungen erzielt werden.

E

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits. Er wird in Prozent der ausgezahlten Kreditsumme angegeben.

Eigenbedarf

Eigenbedarf als Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter die Mietsache für sich, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder einen Angehörigen benötigt. Die Notwendigkeit des Bedarfs muss nachgewiesen werden. Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch, wenn er vorgeschobene Gründe des Vermieters vermutet, und die Anwendung der sog. Sozialklausel, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet. Hier ist der Mieter nachweispflichtig.

Eigentümer­gemeinschaft

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses als Teils einer Wohnanlage (z. B. Reihenhaus) wird man automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft, sobald der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Bei der Planung von baulichen Veränderungen am Eigentum, deren Ausführung zu einer allgemeinen Veränderung oder Beeinträchtigung anderer Eigentümer führt, muss die Zustimmung der anderen Eigentümer – im Zweifelsfalle durch Einstimmigkeit – eingeholt werden.

Einheitswert

Der Einheitswert eines Grundstücks oder eines Gebäudes dient Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung u. a. der Grundsteuer und richtet sich nach einer Formel, die aus Jahressrohmiete 1964 bzw. 1935 und einem Multiplkator besteht.

Energie­ausweis

Grundsätzlich benötigt jedes beheizbare Gebäude einen Energieausweis, der Angaben zu Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten macht und bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie (Haus, Wohnung) vorgelegt werden muss. Ausnahmen stellen Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche dar. Weitere Besonderheiten sind im Gebäudeenergiegesetz beschrieben.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht die Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück. Die Laufzeit eines Vertrags zum Erbbaurecht muss im Grundbuch eingetragen werden, sie beträgt zwischen 50 und 99 Jahre. Die Nutzung des Grundstücks ist mit der Zahlung des sog. Erbbauzinses verbunden, allerdings müssen sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten übernommen werden.

Exposé

Ein Exposé ist die Beschreibung einer Immobilie, die vermietet oder verkauft werden soll und beinhaltet sowohl aussagekräftige Fotos als auch die wichtigsten Informationen über Lage, Zustand und Ausstattung. Alle Angaben sind rechtlich bindend, da die Übermittlung eines Exposés einem Vertragsangebot gleichkommt. Daher können falsche Angaben zu Schadenersatzforderungen führen.

F

Finanzierung

Unter Finanzierung versteht man die Kapitalbeschaffung zum Bau oder Erwerb einer Immobilie, die zumeist mit einem zweckgebundenen Kredit erfolgt.

G

Gebäudewert­ermittlung

Die Ermittlung des Gebäudewerts (Markt- oder Verkehrswert) erfolgt in der Regel durch einen Gutachter, der den Sachwert einer Immobilie unter Berücksichtigung der Lage und Ausstattung ermittelt. Der Wert des Grundstücks bleibt dabei außen vor. Es gelten die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Geldwäsche­gesetz

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Investitionen mit aus kriminellen Geschäften stammendem Geld getätigt werden, wodurch das illegal erworbene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt eingebracht würde. Daher besteht ab Barbeträgen von € 10.000 eine Nachweispflicht, bei Barbeträgen über € 12.500 eine Meldepflicht.

Gemein­schafts­eigentum

Zum Gemeinschaftseigentum eines Hauses oder einer Wohnanlage gehören alle Teile, Anlagen oder Einrichtungen, die nicht einem Eigentümer direkt zugerechnet werden oder von allen Eigentümern gleichermaßen genutzt werden können, zum Beispiel alle Teile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

Grundbuch / Grundbuch­auszug

Im Grundbuch sind Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und damit verbundene Rechte (z. B. Nießbrauch) oder Belastungen (z. B. Hypotheken) verzeichnet. Es wird im Grundbuchamt, einer Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, geführt. Auf Antrag kann ein bei berechtigtem Interesse ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug angefordert werden, der alle im Grundbuch eingetragenen Informationen enthält.

Grund­erwerbs­steuer

Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstücksanteils fällt einmalig Grunderwerbssteuer an, die sich aus dem im notariellen Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises errechnet.

Grund­schuld

Die Grundschuld ist eine die Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie, mit der als Grundpfandrecht Schulden des Eigentümers abgesichert werden. Sie wird im Grundbuch eingetragen.

Grundsteuer

Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist grundsätzlich der Wert eines Grundstücks bzw. eines Grundstücks und dessen Bebauung. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben.

H

Hausgeld (Wohngeld)

Bewohnt der Wohnungseigentümer seine Wohnung im Rahmen einer Wohnungseigentümergesellschaft selbst, muss er – ähnlich den Nebenkosten eines Mieters – monatliche Vorschüsse zahlen, die in diesem Fall als Hausgeld bezeichnet werden.

Hypothek

Eine Hypothek ist ein zinspflichtiges Darlehen, das günstigere Konditionen als ein normaler Kredit bietet. Dabei wird dem Kreditgeber das Grundpfandrecht an der Immobilie eingeräumt. Kann der Darlehensnehmer die Zinsen nicht mehr zahlen, dient die Immobilie als Sicherheit.

I

Immobilie

Immobilie ist der Oberbegriff für Grundstücke oder Gebäude. Unbebaute Grundstücke werden auch als Liegenschaften bezeichnet, bebaute Grundstücke als Anwesen.

Indexmiete

Eine Indexmiete bezieht sich auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung. Hier sind nur Veränderungen der Kaltmiete erlaubt, Mieterhöhungen maximal einmal pro Jahr. Ein Indexmietvertrag bietet eine gewisse Planungssicherheit, birgt aber auch die Gefahr, dass z. B. steigende Energiekosten doppelt zur Anrechnung kommen: Einmal über die tatsächlichen Kosten und einmal über den dadurch gestiegenen Preisindex.

Instand­haltung / Rücklagen

Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die den Erhalt bzw. die Funktionserhaltung eines Gebäudes (Bausubstanz, technische Anlagen) betreffen. In der Regel sind notwendige Reparaturen vom Vermieter zu tragen, während die Kosten für die Wartung als vorbeugende Instandhaltung über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können.

J

Jahres­abrechnung

Die jährliche Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 01.01. – 31.12. zugestellt werden. Sie muss die Gesamtabrechnung wie auch Abrechnung für den jeweiligen Mieter enthalten.

K

Kapital­anlage

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, möchte langfristig Rendite für sein angelegtes Kapital erzielen. Dazu muss die Immobilie für die Vermietung genutzt werden und darf nicht selbst bewohnt werden. Aus den Mieteinnahmen werden die laufenden Kosten bestritten, der Überschuss dient als Gewinn.

Kataster

Kataster ist das Register aller Flurstücke einer Verwaltungseinheit und deren Beschreibung (Lage, Abgrenzung, Nutzung, Bebauung etc.), allerdings ohne rechtliche Zuschreibungen. Diese sind im Grundbuch zu finden.

Kaution / Mietkaution

Die (Miet-)Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung zur Abdeckung von Mietausfällen oder der Beseitigung von Schäden durch den Mieter. Sie ist vom Privatvermögen separiert und mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten anzulegen, da dieser Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist einer Mietsache entspricht. Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine einheitlichen Regelungen, üblicherweise erfolgt sie nach spätestens sechs Monaten.

Kündi­gungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietsache liegt bei unbefristeten Mietverträgen bei drei Monaten, mit der der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigung aussprechen kann. Für den Vermieter gelten nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfristen. In Sonderfällen, z. B. wenn der Mieter zwei Monate nacheinander seine Miete nicht bezahlt hat, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.

L

Liegen­schaft

Mit Liegenschaft bezeichnet man ein oder mehrere Grundstücke, die in gewisser Weise zusammenhängen. Ist eines oder mehrere der Grundstücke bebaut, bezeichnet man sie als Anwesen. Oberbegriff ist Immobilie.

M

Makler

Ein Makler ist ein Vermittler von Verträgen zwischen zwei oder mehr Parteien, deren Abschluss den Vertragsparteien überlassen ist. Bei der Vermittlung von Immobilien erhält der Makler für seine Dienste eine Provision (die frei ausgehandelt werden kann) bzw. eine Courtage (deren Höhe gesetzlich bestimmt ist).

Marktwert

Marktwert ist ein anderer Begriff für Verkehrswert und bezieht sich auf den Verkaufspreis einer Immobilie (Grundstück und/oder Gebäude), der auf dem freien Markt zu erzielen ist.

Mieter­höhung

Mieterhöhungen unterliegen klaren Voraussetzungen, sei es die Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung oder die Erhöhung des Wohnwerts durch Modernisierungsmaßnahmen. Frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. nach der letzten Mieterhöhung ist eine Anpassung bis zur örtlichen Vergleichsmiete möglich, wobei der Aufschlag je nach Kommune maximal 15 oder 20% innerhalb von drei Jahren betragen darf.

Mietpreis­bremse

Bei einer Mietpreisbremse darf der Mietzins nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen bei Erstvermietung nach Neubau oder Grundsanierung bzw. Wenn die Miete bereits im vorhergehenden Mietvertrag 10% oder mehr über der Vergleichsmiete lag.

Mietspiegel

Der Mietspiegel findet Anwendung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da Lage, Eigenschaften und Ausstattungen berücksichtigt und so Mittelwerte bzw. Ober – und Untergrenzen im frei finanzierten Wohnungsbau festlegt. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt als bindende Grundlage.

N

Nebenkosten

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst). Sie werden nur dann fällig, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart sind. Es besteht auch die Möglichkeit, dass z. B. Energiekosten (Strom) direkt vom Mieter mit dem Lieferanten abgerechnet werden.

Nießbrauch

Mit Nießbrauch bezeichnet man das Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen und evtl. Gewinne daraus, z. B. Ernteerträge oder Mieteinnahmen, für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Der Nießbrauch muss im Grundbuch eingetragen sein.

Notar

Ein Notar ist ein unabhängiger Volljurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften aller Art vornimmt. Ist ein Notar auch Rechtsanwalt, so darf er seine notarielle Funktion bei Rechtsgeschäften nicht ausüben, wenn er bereits eine der Parteien juristisch verreten hat, um Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu vermeiden. Dies gitt auch, wenn die juristische Vertretung mit dem auszuübenden notariellen Vorgang nichts zu tun hat.

Notar­gebühren

Notargebühren unterliegen einer bundeseinheitlichen Regelung durch das Gerichts- und Notarkostengesetz. Beim Hauskauf z. B. betragen sie bis zu 2% des Kaufpreises. Hinweis: Nicht immer ist eine kostenintensive Beurkundung des Grundbuchseintrags notwendig; informieren Sie sich vorer, ob z. B,. ein beglaubigter Enwurf der grundschuld genügt.

Nutzfläche

Unter Nutz- oder Nutzungsfläche eines Gebäudes versteht man die komplett nutzbare Fläche unabhängig davon, ob sie bewohnt wird oder nicht – also z. B. Büroräume oder Wartezimmer, Dachböden oder Keller. Betriebsräume, Treppenhäuser Ein- und Ausgänge zählen nicht zur Nutzfläche.

O

Ortsüb­liche Vergleichs­miete
Die ortsübliche Vergleichsmiete errechnet sich aus Mietentgelten, die in den letzten sechs Jahren in der betreffenden Verwaltungseinheit (Ort, Gemeinde, Stadtbezirk) für Wohnraum vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung sowie der energetischen Beschaffenheit erzielt wurden. Hierbei werden nur frei finanzierte Wohnungen zugrunde gelegt. Aus den Daten kann dann z. B. auch ein Mietspiegel erstellt werden.

P

Pacht
Mit einem Pachtvertrag überlässt man dem Pächter die Nutzung einer gepachteten Sache und räumt ihm zusätzlich die Möglichkeit ein, den Ertrag aus der gepachteten Sache zu ernten und zu verwenden, wobei der Pächter die Erhaltungspflicht hat.
Provision
Provision ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für erbrachte Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen. Der Provisionssatz ist grundsätzlich frei verhandelbar. Andere Bezeichnungen sind Courtage oder Agio, hier sind die Konditionen allerdings gesetzlich festgelegt.

R

Rendite
Mit Rendite bezeichnet man den Ertrag aus einer Geldanlage bezogen auf den eingesetzten Betrag.
Renovierung
Unter Renovierung versteht man Maßnahmen zur Instandhaltung von Bauwerken, die sich schwerpunktmäßig mit optischen Verbesserungen befassen oder auch kleinere Mängel beseitigen; auch die Bezeichnung Schönheitsreparaturen findet Verwendung. Die Instandhaltung einer Wohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters, er kann sie aber teilweise per Vertrag auf den Mieter übertragen. Eine Regelung, dass Mieter ihre Wohnung bei Auszug renoviert zu übergeben haben, existiert trotz landläufiger anderslautender Meinungen übrigens nicht.
Rücktritts­klausel
Ist eine Rücktrittsklausel vereinbart, kann sie ohne Angabe von Gründen innerhalb einer festgesetzten Frist in Anspruch genommen werden. Gründe für den Rücktritt des Verkäufers können z. B. Nichtzahlung des Kaufpreises sein. Allerdings ist ein z. B. ein Rücktritt von einem Haus- oder Wohnungskaufvertrag nach der notariellen Beglaubigung nicht mehr ohne weiteres möglich. Bei einem vorliegenden berechtigten Mangel kann aber eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eingefordert werden.

S

Schenkung
Eine Schenkung ist eine Zuwendung ohne daran geknüpfte Bedingungen. Alle zehn Jahre kann bei einer Schenkung ein Freibetrag geltend gemacht werden. Bei der Schenkung einer Immobilie wird der Verkehrswert zur Anrechnung gebracht. Vermietete Immobilien sind zu zehn Prozent steuerfrei. Soll eine Immobilie durch Schenkung übertragen werden, ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag notwendig.
Selbstaus­kunft
Bei Immobilienvermietungen erwarten Vermieter Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in einer Selbstauskunft, um z. B. die Solvenz des Mietinteressenten zu erfahren. Angaben zu Wohnung, Arbeitsverhältnis und ungefährem Einkommen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, Fragen zu weltanschaulichen oder Politischen Überzeugungen, zu Nationalität oder Sexualität und andere persönlichen Eigenschaften, die für das Mietverhältnis irrelevant sind, müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Sonder­nutzung
Sondernutzung bedeutet, bestimmte Teile des zu einer Immobilie zählenden Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen. Sie müssen von der Eigentümergemeinschaft definiert werden, wenn sie nicht begründbar sind, z. B. bei Gartenflächen auf einem Grundstück, Pkw-Stellplätzen, Kellerabteilen, Abstellflächen auf Dachböden und generell Anlagen, die von mehreren Wohnungseigentümern genutzt werden.
Staffelmiete
Eine Staffelmiete muss mietvertraglich vereinbart werden, indem die jeweiligen Mieterhöhungen mit dem Datum der Wirksamkeit und dem Erhöhungsbetrag festgelegt werden. Durch die Staffelmietvereinbarung wird die Erhöhungsbeschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgehoben.

T

Teilungs­erklärung
Eine Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Einheit und die Abgrenzung der einzelnen räumlichen Einheiten und die Eigentumsverhältnisse an den von allen Miteigentümern genutzten Teilbereichen sowie das Verhältnis der Eigentümer hinsichtlich Zuständigkeiten und Kostenaufteilung untereinander. Dies ist insbesondere wichtig, wenn ein Eigentumsanteil (z. B. eine Wohnung in einer Wohnanlage) verkauft werden soll.

U

Übergabe­protokoll
Ein Übergabeprotokoll (auch Abnahmeprotokoll genannt) dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter, Mieter oder einen neuen Eigentümer. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Anfertigung, aber die Empfehlung dazu, um für beide Parteien Rechtssicherheit zu schaffen, wenn es um die Behebung von Mängeln oder Schäden geht.

V

Verkehrs­wert
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Wert, der auf einem objektiven Markt im allgemeinen Grundstücksverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Er dient auch zur Ermittlung eines Beleihungswerts.
Vorkaufs­recht
Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, hat der bisherige Mieter ein Vorkaufsrecht, d.h. er kann im Verkaufsfalle die Wohnung erwerben, selbst wenn bereits mit einem Dritten ein Verkauf vereinbart wurde. Dann kann er unter den mit dem Dritten vereinbarten Bedingungen die Immobilie erwerben. Das gleiche Recht haben Mitglieder einer Erbengemeinschaft, wenn ein Miterbe seinen Immobilienteil veräußern möchte. Grundsätzlich kann der Vorkaufsberechtigte sein Recht auch ausüben, wenn bereits eine Kaufvereinbarung mit einem Dritten vereinbart wurde.

W

Wertstei­gerung
Die Wertsteigerung einer Immobilie kann durch umfassende Modernisierungen (Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Türen, Baderneuerung und dergl.), zusätzliche Ein- oder Ausbauten oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit erreicht werden. Auch Investitionen in den Schutz vor Einbrechern zählen dazu. Die Wertsteigerung kann zu einer Erhöhung der Wohnungsmiete führen.
Widerruf
Grundsätzlich ist jeder Vertrag bindend. In manchen Fällen macht das Gesetz aber eine Ausnahme und gewährt dem Verbraucher als Käufer ein Widerrufsrecht. Dieser kann mündlich oder schriftlich erklärt werden, sollte aber beweisbar zugestellt werden (z. B. durch Einschreiben).
Wohnfläche / Berechnung
Als Wohnfläche zählen alle Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, einschließlich Küche und Flur. Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garagen gehören nicht zur Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Raumteile mit Dachschrägen z.B. nur teilweise angerechnet werden.

Z

Zwangs­versteige­rung
Als Wohnfläche zählen alle Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, einschließlich Küche und Flur. Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garagen gehören nicht zur Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Raumteile mit Dachschrägen z.B. nur teilweise angerechnet werden.

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