ImmoLexikon Entwurf 3

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Immobilie
Immobilie ist der Oberbegriff für Grundstücke oder Gebäude. Unbebaute Grundstücke werden auch als Liegenschaften bezeichnet, bebaute Grundstücke als Anwesen.

Indexmiete
Eine Indexmiete bezieht sich auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung. Hier sind nur Veränderungen der Kaltmiete erlaubt, Mieterhöhungen maximal einmal pro Jahr. Ein Indexmietvertrag bietet eine gewisse Planungssicherheit, birgt aber auch die Gefahr, dass z. B. steigende Energiekosten doppelt zur Anrechnung kommen: Einmal über die tatsächlichen Kosten und einmal über den dadurch gestiegenen Preisindex.

Instandhaltung / Rücklagen
Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die den Erhalt bzw. die Funktionserhaltung eines Gebäudes (Bausubstanz, technische Anlagen) betreffen. In der Regel sind notwendige Reparaturen vom Vermieter zu tragen, während die Kosten für die Wartung als vorbeugende Instandhaltung über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können.

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