ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
Abschreibung (bei Immobilien)
Wer einen Neubau errichtet und anschließend vermietet, kann fünfzig Jahre lang eine lineare Abschreibung von zwei Prozent der Baukosten steuerlich geltend machen.

Annuität / Annuitätsdarlehen
Bezeichnung der monatlichen Kredit- bzw. Darlehensrate (Tilgung und Zins). Bei einem Annuitätsdarlehen bleibt – im Gegensatz zu einem Ratenkredit – die Höhe der zu zahlenden monatlichen Rate über die gesamte Laufzeit gleich.

Anschlussfinanzierung
Eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich, wenn der vereinbarte Festzins eines noch nicht vollständig bedienten Baukredits ausläuft. Entweder wird mit der bisherigen Bank eine neue Zinsvereinbarung geschlossen (Prolongation oder Verlängerung) oder es erfolgt der Wechsel zu einer Bank, die bessere Konditionen bietet (Umschuldung).

Auflassung
Unter Auflassung versteht man die verbindliche Erklärung des Verkäufers vor einem Notar, dass die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird – und die ebenso verbindliche Erklärung des Käufers, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Üblicherweise wird zunächst eine kurzfristig durchführbare Auflassungsvormerkung geschlossen, die im Grundbuch festgehalten wird, bevor die tatsächliche Auflassung vollzogen wird.

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