ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
Gebäudewertermittlung
Die Ermittlung des Gebäudewerts (Markt- oder Verkehrswert) erfolgt in der Regel durch einen Gutachter, der den Sachwert einer Immobilie unter Berücksichtigung der Lage und Ausstattung ermittelt. Der Wert des Grundstücks bleibt dabei außen vor. Es gelten die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Investitionen mit aus kriminellen Geschäften stammendem Geld getätigt werden, wodurch das illegal erworbene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt eingebracht würde. Daher besteht ab Barbeträgen von € 10.000 eine Nachweispflicht, bei Barbeträgen über € 12.500 eine Meldepflicht.

Gemeinschaftseigentum
Zum Gemeinschaftseigentum eines Hauses oder einer Wohnanlage gehören alle Teile, Anlagen oder Einrichtungen, die nicht einem Eigentümer direkt zugerechnet werden oder von allen Eigentümern gleichermaßen genutzt werden können, zum Beispiel alle Teile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.

Grundbuch / Grundbuchauszug
Im Grundbuch sind Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und damit verbundene Rechte (z. B. Nießbrauch) oder Belastungen (z. B. Hypotheken) verzeichnet. Es wird im Grundbuchamt, einer Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, geführt. Auf Antrag kann ein bei berechtigtem Interesse ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug angefordert werden, der alle im Grundbuch eingetragenen Informationen enthält.

Grunderwerbssteuer
Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstücksanteils fällt einmalig Grunderwerbssteuer an, die sich aus dem im notariellen Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises errechnet.

Grundschuld
Die Grundschuld ist eine die Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie, mit der als Grundpfandrecht Schulden des Eigentümers abgesichert werden. Sie wird im Grundbuch eingetragen.

Grundsteuer
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist grundsätzlich der Wert eines Grundstücks bzw. eines Grundstücks und dessen Bebauung. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben.

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