ImmoLexikon Entwurf 3

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Es gibt 5 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
Makler
Ein Makler ist ein Vermittler von Verträgen zwischen zwei oder mehr Parteien, deren Abschluss den Vertragsparteien überlassen ist. Bei der Vermittlung von Immobilien erhält der Makler für seine Dienste eine Provision (die frei ausgehandelt werden kann) bzw. eine Courtage (deren Höhe gesetzlich bestimmt ist).

Marktwert
Marktwert ist ein anderer Begriff für Verkehrswert und bezieht sich auf den Verkaufspreis einer Immobilie (Grundstück und/oder Gebäude), der auf dem freien Markt zu erzielen ist.

Mieterhöhung
Mieterhöhungen unterliegen klaren Voraussetzungen, sei es die Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung oder die Erhöhung des Wohnwerts durch Modernisierungsmaßnahmen. Frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. nach der letzten Mieterhöhung ist eine Anpassung bis zur örtlichen Vergleichsmiete möglich, wobei der Aufschlag je nach Kommune maximal 15 oder 20% innerhalb von drei Jahren betragen darf.

Mietpreisbremse
Bei einer Mietpreisbremse darf der Mietzins nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen bei Erstvermietung nach Neubau oder Grundsanierung bzw. Wenn die Miete bereits im vorhergehenden Mietvertrag 10% oder mehr über der Vergleichsmiete lag.

Mietspiegel
Der Mietspiegel findet Anwendung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da Lage, Eigenschaften und Ausstattungen berücksichtigt und so Mittelwerte bzw. Ober – und Untergrenzen im frei finanzierten Wohnungsbau festlegt. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt als bindende Grundlage.

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