AGB

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf und Zwischen vermietung oder eine vergleichbare wirtschaftliche Verwertung bleiben vorbehalten. Die Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer/Vermieter. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Tätigwerden für den jeweils anderen Vertragspartner ist uns gestattet.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten bei Empfängern unserer Angebote (Auftraggeber) als angenommen, wenn diese von den Angeboten in jedweder Form Gebrauch machen oder über sie Verhandlungen führen. Provisionspflicht und – fälligkeit entstehen, sofern der Empfänger des An-gebotes und/oder der Informationen, dessen Familienangehörige oder Dritte nach Kenntnisnahme durch den Empfänger von diesen Angeboten mittel- oder unmittelbar Gebrauch machen (Kauf, Vorkauf, Pacht, Miete, Tausch, Teilhaberschaft, auch Ersteigerung u.ä.). Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn anstelle des benannten Vertragspartners ein Dritter einen Kauf- oder Mietvertrag abschließt, sofern zwischen beiden familienrechtliche Beziehungen bestehen.

3. Sämtliche Objekte oder deren Abschlußangelegenheiten gelten als von uns ursächlich nachgewiesen, sofern unser Auftraggeber sie persönlich, telefonisch oder schriftlich in Empfang genommen hat. Stellt sich bei dem Angebot von Objekten oder deren Abschlussangelegenheiten heraus, daß diese bereits von anderer Seite unterbreitet wurden, ist diese Vorkenntnis uns unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen, anderenfalls gilt der Nachweis als durch uns erbracht und die Kausalität für einen danach geschlossenen Vertrag ist hergestellt. Diese Vorkenntnis ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

4. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Das Exposé und die darin enthaltenen Informationen dürfen nur mit unserer Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Wird ein Kauf- oder Mietvertrag über das angebotene Objekt nicht von dem Empfänger selbst, sondern von einer Person abgeschlossen, an die der Empfänger das Exposé und/oder die Informationen hieraus unbefugt weitergegeben hat, schuldet der Empfänger die auf der Vorderseite genannte Provision.

5. An Maklerprovision ist, falls im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben, an uns zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Häusern, Gebäudekomplexen, Grundstücken, Eigentumswohnungen und der Übertragung von Gesellschafteranteilen bei vorliegendem Beschluß der Gesellschaft über die Zuweisung eines Gesellschafteranteils an eine spezielle Wohneinheit, jeweils berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis: 6% zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, zu zahlen jeweils nur vom Käufer;
b) bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen: 3 Monatsnettokaltmieten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, zu zahlen nur vom Mieter/Pächter;
c) bei Mietwohnungsvermittlungen: 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, zu zahlen nur vom Mieter;
d) bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen, Tiefgaragenplätzen o.ä.: 3 Monatsgesamtmieten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, zu zahlen nur vom Mieter.

6. Unser Provisionsanspruch ist mit Vertragsabschluß verdient; bei formbedürftigen Geschäften mit ihrer Beurkundung, bei genehmigungsbedürftigen Geschäften mit Wirksamwerden des Geschäfts. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 14 Tage nach Rechnungserteilung.

7. Unser Provisionsanspruch besteht weiter, sowohl bei Nichtausführung eines Vertrages oder Vorvertrages aus jedwelchem Rechtsgrund (Nichterfüllung, Wandlung, Anfechtung, Rücktritt, Aufhebung, u.ä.), als auch bei Nichteintritt von aufschiebenden oder Eintritt von auflösenden Bedingungen. Der Provisionsanspruch besteht auch dann weiter, wenn der Auftraggeber von einer rechtsverbindlichen Erklärung, z. B. Ankaufserklärung, zurücktritt, oder das Objekt zu anderen Bedingungen -auch in der Zwangsversteigerung- erwirbt. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkt Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist in jedem Falle auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Zum Vertragsabschluß sind wir hinzuzuziehen.

8. Wird ein Objekt gepachtet oder gemietet und binnen eines Jahres vom Pächter oder Mieter käuflich erworben, ist der Kauf ebenfalls provisionspflichtig, unabhängig von bereits infolge Pachtung oder Miete fällig gewordener Provision.

9. Alle weiteren mittel- und unmittelbar getätigten Immobiliengeschäfte mit Personen, mit denen unser Auftraggeber aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung in Verbindung getreten ist, sind innerhalb von einem Jahr nach dem erfolgten Nachweis und/oder der Vermittlung provisionspflichtig.

10. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, Sitz des Maklers. änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform. Diese Änderungen oder Ergänzungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

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