Rauchbelästigung: Wenn Ihnen der Qualm von nebenan stinkt

Auch Juristen umschiffen Ihre Antwort wenn es mal wieder darum geht wie oft und wie viel in der Nachbarschaft geraucht werden darf. Es kommt darauf an und hängt vom Einzelfall ab, so deren Aussage.

Ein Ehepaar aus Dorfmund hatte dabei Pech, das auf der Terrasse ihres Reihenhäuschens gerne einmal eine rauchte. Das störte den Nachbar gewaltig, denn der Rauch zog geradewegs rüber auf seine Terrasse und auch noch in sein Schlafzimmer. Vor Gericht musste geklärt werden, wie viel und wann das Ehepaar nun auf der eigenen Terrasse rauchen darf und wann die Zigaretten aus bleiben müssen.

Wieviel Ihre Nachbarn rauchen dürfen

Auch ein rauchendes Ehepaar aus einem Reihenhäuschen in Dortmund bekam Ärger mit seinen Nachbarn.

Die erreichten nämlich vor Gericht, dass das Ehepaar auf der Terrasse nicht mehr so viel rauchen darf, wie es will, sondern sich nun dabei an feste Rauchzeiten halten muss: An insgesamt 12 Stunden am Tag müssen sie ihre Zigaretten zugunsten der nichtrauchenden Nachbarn aus lassen und sie vor Zigarettenqualm verschonen (LG Dortmund, Urteil v. 8.6.2017, 1S451/15).

Für sie gelten nach dem Urteil ab sofort die folgenden Rauchverbotszeiten: Von 6 bis 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr, von 18 bis 21 Uhr, sowie von 0 bis 3 Uhr, müssen die Glimmstängel aus bleiben

Gericht verhängte zeitweise Rauchverbot: Rauchen nach Plan

Der Ärger mit den Nachbarn wegen des Qualms eskalierte erst, als das Raucherehepaar ihre Terrasse überdachte. Da die Grundstücke unmittelbar nebeneinander lagen, zog der Zigarettenqualm wie durch einen Kamin direkt rüber ins Schlafzimmer der nicht rauchenden Nachbarn.Die Nachbarn beklagten sich, dass sie das Schlafzimmerfenster weder tagsüber zum Lüften noch nachts zum Schlafen offen lassen könnten. Das Gericht war der Ansicht, dass jeder das Recht auf ein rauchfreies Wohnen hat – zumindest zeitweise!

In den eigenen vier Wänden darf nach Herzenslust gequalmt werden

Auf der Terrasse herrscht zwischenzeitlich ein zeitweises Rauchverbot. In der Küche darf weiter nach Lust und Laune gequalmt werden, obwohl der Qualm bei laufender Dunstabzugshaube nach draußen dringt. Die Nachbarn hätten auch dort gern ein zumindest zeitweises Rauchverbot gefordert, es aber nicht bekommen.

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