Eine verspätete Mietzahlung führt nicht zwangsläufig zu einer Kündigung der Mieträume. Sofern das Mietverhältnis über viele Jahre ohne Beanstandung läuft und die Mietzahlung in nur wenigen Monaten lediglich um unbedeutende Tage verspätet eingeht, hat der Vermieter weder das Recht der fristlosen noch der ordentlichen Kündigung. Das entschied das Landgericht Berlin am 29.11.2016 (Aktenzeichen 67 S...