Wenn der Mieter angesichts einer Eigenbedarfskündigung kein Interesse an einer etwaigen Alternativwohnung bekundet, muss ihm diese auch nicht zwangsläufig angeboten werden. Sollte der Mieter sich dann auf eine Verletzung der Anbietpflicht berufen, handelt er treuwidrig. So am 01.12.16 vom Landgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen 67 S 323/16). Ein Vermieter hatte in diesem Verfahren...