Neben einer Wärmedämmung mit EPS – Dämmplatten hat der Mieter auch einen Aufzug, der auf Podesten in den Zwischengeschossen hält, als Modernisierungsmaßnahme zu akzeptieren hat das Amtsgericht Berlin Mitte am 14.06.2017 entschieden. (Aktenzeichen: 17 C 158/16) Ein Mieter weigerte sich die Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Daraufhin klagte der Vermieter. In dem Fall ging es um den Einbau eines...