Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ging es kürzlich um einen entbrannten Nachbarschaftsstreit wegen einer Badsanierung. Das Urteil schafft nun Klarheit und ist auch richtungweisend für Wohnungseigentümer. Wer in seinem Haus bzw. Eigentumswohnung z.B. das Badezimmer modernisiert und dabei den Fußboden erneuert, ist nicht verpflichtet, den Schallschutz zu verbessern. Es gelte lediglich der...