In seinem jüngsten Urteil vom 17.10.2018 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Mieter ihre Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mietererhöhung nicht unter Bezugnahme auf das Fernabfragegesetz widerrufen können. (Aktenzeichen VIII ZR 94/17). Mieter widerruft Zustimmung zur Mieterhöhung In dem vorliegenden Verfahren ging es um eine Zustimmung des Mieters zu einem...