Verursacht ein Mieter fahrlässig einen beträchtlichen Wasserschaden, rechtfertigt dies keine Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt gleichermaßen für eine fristlose als auch für eine ordentliche Kündigung. In dem vorliegenden Fall hatte sich das Landgericht damit zu beschäftigen, dass der Mieter einen Wasserschaden von über 10.000 EUR verursacht hat. Der Schaden wurde allerdings durch...