Kündigung

BGH-Urteil: Miete darf später gezahlt werden

War es bisher üblich, dass die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass es ausreicht, wenn Mieter die Miete am dritten Werktag überweisen. Kündigung unwirksam Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mietern gekündigt, da die Zahlungen drei Monate in Folge erst nach dem dritten Werktag auf ihrem Konto eingingen....

Keine Kündigung trotz verspäteter Mietzahlung

Eine verspätete Mietzahlung führt nicht zwangsläufig zu einer Kündigung der Mieträume. Sofern das Mietverhältnis über viele Jahre ohne Beanstandung läuft und die Mietzahlung in nur wenigen Monaten lediglich um unbedeutende Tage verspätet eingeht, hat der Vermieter weder das Recht der fristlosen noch der ordentlichen Kündigung. Das entschied das Landgericht Berlin am 29.11.2016 (Aktenzeichen 67 S...

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