Dass der Vermieter beim Einkauf von Heizöl wirtschaftlich handeln muss, bedeutet nicht, dass er den günstigsten Lieferanten auswählen muss. Das stellte das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 22.08.2016 fest (Aktenzeichen 18 S 1/16). Dem Urteil lag ein Streit zwischen einem Vermieter und seinem Mieter zugrunde, der sich weigerte eine Nachzahlung aufgrund des Einkaufs von Heizöl zu zahlen....