Den Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution kann der Mieter erst verlangen, wenn sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ausgeglichen sind hat das Amtsgericht Dortmund in seinem Urteil am 13.03.2018 entschieden. (Aktenzeichen 425 C5350/17). In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit verlangte der Mieter vom Vermieter die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Mietkaution. Bei Abschluss des...