Mal ehrlich! Duschen Sie nicht auch lieber stehend und können Sie sich vorstellen, dass es ein Mietvertragsverstoß darstellt stehend anstatt sitzend zu duschen? Mit diesem kuriosem Dusch-Rechtsstreit hat sich jüngst das Landgereicht Köln befasst (Aktenzeichen: 1 S 32/15). Wenn das Bad hierzu jedoch nicht geeignet ist, weil die Wände nur zur Hälfte gefliest wurden, kann das „Stehduschen“...