Berufungsverfahren

Ist das Stehen beim Duschen normal oder vertragswidrig?

Mal ehrlich! Duschen Sie nicht auch lieber stehend und können Sie sich vorstellen, dass es ein Mietvertragsverstoß darstellt stehend anstatt sitzend zu duschen? Mit diesem kuriosem Dusch-Rechtsstreit hat sich jüngst das Landgereicht Köln befasst (Aktenzeichen: 1 S 32/15). Wenn das Bad hierzu jedoch nicht geeignet ist, weil die Wände nur zur Hälfte gefliest wurden, kann das „Stehduschen“...

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