Will der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Makler und Kaufinteressenten dulden. Eine Aufwandsentschädigung kann der Mieter hierfür nicht verlangen. In dem zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies auch ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein. Für...