In einem Rechtsstreit hatte das Landgericht Hamburg kürzlich zu entscheiden, dass der Einwurf der Umlagenabrechnung in einen privaten Briefkasten auch am Silvestertag – jedenfalls bis 18 Uhr – fristwahrend ist. (AZ.:316 S 77/16) Das Gesetz lege eine Ausschlussfrist fest. Die Umlagenabrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums...
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