War es bisher üblich, dass die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass es ausreicht, wenn Mieter die Miete am dritten Werktag überweisen. Kündigung unwirksam Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mietern gekündigt, da die Zahlungen drei Monate in Folge erst nach dem dritten Werktag auf ihrem Konto eingingen....
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