Wenn ausreichend wichtige Gründe vorliegen, kann eine vom Vermieter erteilte Erlaubnis zur unbefristeten Untervermietung widerrufen werden. Zum Beispiel wird die Wohnung dauerhaft nicht vom Hauptmieter genutzt und es ist auch nicht abzusehen, ob der Hauptmieter jemals wieder in seine Mieträume zurückkehrt. (LG Berlin vom 22.03.17 AZ 65 S 285/16) In dem Fall ging es um eine vom Vermieter erteilte...