Wichtige Tipps für Ihre Energieberatung

Sie beabsichtigen die Zukunft Ihrer Immobilie zu planen und möchten im Zuge der Energiewende einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und Ihrer Immobilie energetisch sanieren? Dann werden Sie um eine Energieberatung nicht herumkommen. Der Experte prüft die Gegebenheiten vor Ort und zeigt Ihnen Nutzen und Möglichkeiten der energetischen Sanierung auf und spricht eine Sanierungsempfehlung aus, damit Sie von Fördermöglichkeiten profitieren können.

Fördermöglichkeiten vom Staat

Die „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ wurden Anfang des Jahres überarbeitet und die Kosten für die Energieberatung werden nun zu 80% vom Staat bezuschusst. Das förderfähige Honorar für einen Energieberater beträgt bis zu 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Energieberatung

Der unabhängige Energieberater erstellt zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands Ihrer Immobilie, um auf dieser Grundlage die individuellen Sanierungspotenziale und einen Überblick über die Kosten aufzuzeigen. Der Sachverständige wird Sie auch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten durch die KFW und BAFA informieren.

Modernisierungsumlage: Mieterhöhung nach Modernisierung

Ist die Modernisierungsmaßnahme schließlich durchgeführt, kann der Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete umlegen. Öffentliche Förderungen und Zuschüssen dürfen bei einer Modernisierungsmieterhöhung allerdings nicht angesetzt werden.

Wo kann ich das Beraterhonorar beantragen

Die Förderung für das Beraterhonorar müssen Sie beim müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) stellen.

Wie und wo findet man einen seriösen Energieberater?

„Energieberater“ ist zunächst keine geschützte oder normierte Berufsbezeichnung, das heißt: Jeder kann diese Bezeichnung führen – und das macht die Qualitätssicherung in puncto energieeffizienter Sanierung schwierig und sollten schon genau hinschauen. Bei seriösen Energieberatern handelt es sich in der Regel um Bausachverständige oder Bauingenieure mit einer entsprechenden Qualifikation. Auch Schornsteinfeger zählen oft zu diesen Experten. Wer etwa einen Energieausweis ausstellen darf, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Ein Sachverständiger, welcher von der Förderbank KfW anerkannt wird, ist ein im Bundesprogramm BAFA „Vor-Ort-Beratung“ oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person. Suchen Sie einen solchen Fachmann, besuchen Sie am besten die Website der Verbraucherzentrale für Ihr jeweiliges Bundesland und suchen Sie dort nach „Energieberater“.

 

 

 

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