Grillen auf dem Balkon: Bratwürstchen genießen und Ärger vermeiden

In den Sommermonaten erfreuen sich zahlreiche Mieter ihrer ausgiebigen Balkonnutzung – auch bei einem BBQ. Nicht immer ist der Vermieter mit einer Grillparty einverstanden und auch Nachbarn „stinkt“ das häufig gewaltig: Denn, wenn Rauch, Qualm und Grillgeruch in deren Wohnung dringt, ist der Streit zwischen den Mietparteien meist vorprogrammiert. Was in den vier Wänden der Mietwohnung erlaubt ist und worauf Mieter beim Grillen auf Balkon und Terrasse achten sollten.
Wenn draußen die Temperaturen klettern, steigt die Lust auf einen gemütlichen Grillabend. Doch wo sollen Mieter angrillen, wenn sie keinen Garten zur Verfügung haben? Viele stellen den Holzkohlengrill einfach auf ihren Balkon – das ist jedoch nicht immer gern gesehen und kann zum Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn führen.

Auf dem Balkon ist grillen nicht immer erlaubt

Zwar gibt kein Gesetz, dass Mietern das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbietet – aber auch kein festgeschriebenes Recht darauf. Das führt dazu, dass Vermieter das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag verbieten oder einschränken können. Beispielsweise wird im Mietvertrag vereinbart, dass kein Holzkohlegrill verwendet werden darf. Wer als Mieter diese Vereinbarung missachtet, riskiert eine Abmahnung. Und wenn er sich über das Grillverbot weiterhin hinwegsetzt, sogar die Kündigung. Das Landgericht Essen entschied bereits im Jahr 2002, dass in einem solchen Fall sogar eine fristlose Kündigung gestattet ist, weil der Mieter sich vertragswidrig verhält (Az.: 10 S 438/01). Wenn ein Grillverbot im Mietvertrag vereinbart ist, sollte sich also auch tunlichst daran halten. Das gilt gleichermaßen übrigens für das Grillen auf einer angemieteten Terrasse oder einem mitgemieteten Garten.
Wann und wie oft gegrillt werden darf
Durch das Internet geistern immer wieder auch vermeintliche Regeln, die besagen, wie oft ein Mieter im Jahr grillen darf. Dabei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, die Gerichte getroffen haben – entsprechende Gesetze gibt es nicht. Daher lässt sich auch nicht allgemeingültig sagen, wie oft und wann ein Mieter auf seinem Balkon grillen darf.

Rücksicht auf den Nachbarn nehmen

Neben der Hausordnung und etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt Grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Selbst, wenn das Grillen auf dem Balkon nicht im Mietvertrag verboten ist, müssen Mieter darauf achten, ihre Nachbarn so wenig wie möglich zu stören. Dringt etwa dichter Qualm über offenstehende Fenster in die Wohnräume des Nachbarn, fühlen sich diese zu Recht belästigt. Wer seine Nachbarn einräuchert, verstößt unter Umständen sogar gegen das Immissionsschutzgesetz und muss eventuell mit einer Geldbuße rechnen – die Belästigung durch den Qualm müsste in diesem Fall aber schon extrem sein.
Gleichzeitig sind übrigens auch die Nachbarn in der Pflicht – ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, müssen sie auch gelegentlichen Grillgeruch hinnehmen. Im Endeffekt gilt: Ob es erlaubt ist, auf dem Balkon zu grillen oder nicht, kommt auf den Einzelfall an. Wenn sich der Nachbar nicht an Grillgeruch und gelegentlichem Rauch stört, darf auch weiterhin auf dem Balkon gegrillt werden.
Unabhängig davon, ob der Grill nun stark qualmt oder nicht, müssen Mieter natürlich die gesetzliche Nachtruhe einhalten. Diese kann im Prinzip von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, dauert aber im Allgemeinen von 22 bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten sich Partygesellschaften auf dem Balkon nur noch im gedämpften Flüsterton unterhalten.

Stress frei Grillen auf dem Balkon – Tipps

Der größte Störfaktor beim Grillen auf dem Balkon ist ohne Zweifel der Qualm. Ein paar Tipps helfen jedoch dabei, diesen gar nicht erst entstehen zu lassen und trotzdem leckeres Fleisch und Gemüse frisch vom Rost genießen zu können.

Elektrogrill verwenden

Für die stärkste Rauchentwicklung sorgt zweifellos der Holzkohlegrill. Alternativen sind der Gas- oder noch besser, der Elektrogrill. Durch die Wahl des richtigen Grills lässt sich der Qualm schon so deutlich einschränken.

Nicht mit der Gabel ins Fleisch stechen

Wenn Fett oder Fleischsaft auf die Glut tropft, bedeutet das nicht nur mehr Qualm, sondern ist auch gesundheitsschädlich. Dabei entsteht nämlich Benzypren – eine der Hauptursachen für Magenkrebs. Um das Grillgut zu wenden, sollte daher immer eine Grillzange verwendet werden. So bleibt Fleisch übrigens auch schön saftig.

Mariniertes Fleisch vor dem Grillen abtupfen

Das Fett muss aber nicht zwangsläufig aus dem Fleisch kommen. Auch viele Marinaden basieren auf Öl, das in die Glut tropfen kann. Wer das Fleisch abtupft, bevor es auf den Grill wandert, kann das Risiko zumindest minimieren.

Aluschalen verwenden

Die sicherste Methode, um zu verhindern, dass etwas vom Fleisch in die Glut tropft, ist es, Aluschalen zu verwenden. Darin sammelt sich Fett und ablaufende Marinade. Die Flüssigkeit kann im Nachhinein problemlos abgegossen werden. Wer sie nicht wegschütten möchte, kann sie auch als Würze verwenden – beispielsweise für einen herzhaften Kartoffelsalat.

Grill nach der Benutzung ordentlich reinigen

Egal wie sauber ein Grillmeister arbeitet: etwas Schmutz landet immer auf dem Rost. Dieser sollte daher nach jeder Benutzung gereinigt werden. Alte Essensreste auf dem Rost verbrennen sonst und sorgen für Rauchentwicklung. Gröberer Schmutz lässt sich mit einem Stahlschwamm entfernen, feinerer mit einem Schwamm und etwas Spülmittel.

Auf gute Luftzufuhr achten

Glut ist nichts anderes als eine Verbrennung ohne sichtbare Flamme. Eine solche Verbrennung braucht immer ausreichend Sauerstoff, um sauber abzulaufen. An den Grill sollte also immer genug Luft kommen – dann qualmt der Grill auch weniger und der vorhandene Rauch kann gleichmäßig nach oben abziehen.

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